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   BGH, 24.04.2013 - 5 StR 83/13   

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https://dejure.org/2013,12236
BGH, 24.04.2013 - 5 StR 83/13 (https://dejure.org/2013,12236)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2013 - 5 StR 83/13 (https://dejure.org/2013,12236)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2013 - 5 StR 83/13 (https://dejure.org/2013,12236)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Anforderungen an die Berücksichtigung einer einheitlichen Jugendstrafe als Vorverurteilung); strikte Verhältnismäßigkeit

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 Nr 2 StGB, § 66 Abs 3 StGB, § 31 JGG
    Formelle Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung: Berücksichtigung einer früher verhängten Einheitsjugendstrafe

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer in einem früheren Verfahren ausgesprochenen einheitlichen Jugendstrafe nach § 31 JGG als Vorverurteilung im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • rewis.io

    Formelle Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung: Berücksichtigung einer früher verhängten Einheitsjugendstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 66 Abs. 1; JGG § 31
    Berücksichtigung einer in einem früheren Verfahren ausgesprochenen einheitlichen Jugendstrafe nach § 31 JGG als Vorverurteilung im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 43
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - 5 StR 83/13
    Das neue Tatgericht wird im Rahmen der Ermessensentscheidung insbesondere den nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326) geltenden erhöhten Gefährlichkeitsmaßstab (vgl. BGH, Urteile vom 28. März 2012 - 5 StR 525/11, NStZ-RR 2012, 205, und vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, StV 2012, 213, BGH, Beschlüsse vom 27. September 2011 - 4 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 109, und vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1) zu beachten haben; dieser ist aus Gründen des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes im vorliegenden Fall weiterhin anzuwenden (BGH, Urteile vom 23. April 2013 - 5 StR 610/12 und 5 StR 617/12).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern (besonders schwerer Fall; Zungenkuss);

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - 5 StR 83/13
    Angesichts einer vom Landgericht angenommenen "mittleren Wahrscheinlichkeit" weiterer Vergewaltigungsstraftaten (UA S. 32) wird die Ermessensausübung einer sorgfältigen Begründung bedürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11), wobei die von der Sachverständigen dargestellten Ergebnisse psychiatrischer Prognoseinstrumente lediglich Anhaltspunkte über die Ausprägung eines strukturellen Grundrisikos liefern, eine fundierte Einzelfallanalyse jedoch nicht zu ersetzen vermögen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203; BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11).
  • BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11

    Zur Anwendbarkeit der Sicherungsverwahrung in der Übergangszeit bis zur

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - 5 StR 83/13
    Das neue Tatgericht wird im Rahmen der Ermessensentscheidung insbesondere den nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326) geltenden erhöhten Gefährlichkeitsmaßstab (vgl. BGH, Urteile vom 28. März 2012 - 5 StR 525/11, NStZ-RR 2012, 205, und vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, StV 2012, 213, BGH, Beschlüsse vom 27. September 2011 - 4 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 109, und vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1) zu beachten haben; dieser ist aus Gründen des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes im vorliegenden Fall weiterhin anzuwenden (BGH, Urteile vom 23. April 2013 - 5 StR 610/12 und 5 StR 617/12).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11

    Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - 5 StR 83/13
    Das neue Tatgericht wird im Rahmen der Ermessensentscheidung insbesondere den nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326) geltenden erhöhten Gefährlichkeitsmaßstab (vgl. BGH, Urteile vom 28. März 2012 - 5 StR 525/11, NStZ-RR 2012, 205, und vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, StV 2012, 213, BGH, Beschlüsse vom 27. September 2011 - 4 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 109, und vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1) zu beachten haben; dieser ist aus Gründen des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes im vorliegenden Fall weiterhin anzuwenden (BGH, Urteile vom 23. April 2013 - 5 StR 610/12 und 5 StR 617/12).
  • BGH, 23.04.2013 - 5 StR 617/12

    Rechtsfehlerhafte Verneinung der Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - 5 StR 83/13
    Das neue Tatgericht wird im Rahmen der Ermessensentscheidung insbesondere den nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326) geltenden erhöhten Gefährlichkeitsmaßstab (vgl. BGH, Urteile vom 28. März 2012 - 5 StR 525/11, NStZ-RR 2012, 205, und vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, StV 2012, 213, BGH, Beschlüsse vom 27. September 2011 - 4 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 109, und vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1) zu beachten haben; dieser ist aus Gründen des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes im vorliegenden Fall weiterhin anzuwenden (BGH, Urteile vom 23. April 2013 - 5 StR 610/12 und 5 StR 617/12).
  • BGH, 27.09.2011 - 4 StR 362/11

    Anwendung des Rechts der Sicherungsverwahrung nach dem Grundsatzurteil des BVerfG

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - 5 StR 83/13
    Das neue Tatgericht wird im Rahmen der Ermessensentscheidung insbesondere den nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326) geltenden erhöhten Gefährlichkeitsmaßstab (vgl. BGH, Urteile vom 28. März 2012 - 5 StR 525/11, NStZ-RR 2012, 205, und vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, StV 2012, 213, BGH, Beschlüsse vom 27. September 2011 - 4 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 109, und vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1) zu beachten haben; dieser ist aus Gründen des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes im vorliegenden Fall weiterhin anzuwenden (BGH, Urteile vom 23. April 2013 - 5 StR 610/12 und 5 StR 617/12).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (andere Persönlichkeitsmängel neben der

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - 5 StR 83/13
    Eine in einem früheren Verfahren ausgesprochene einheitliche Jugendstrafe nach § 31 JGG kann als Vorverurteilung im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur dann berücksichtigt werden, wenn zu erkennen ist, dass der Angeklagte wenigstens bei einer der ihr zugrundeliegenden Straftaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte, sofern sie als Einzeltat gesondert abgeurteilt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 StR 28/07, NStZ-RR 2007, 171 mwN).
  • BGH, 23.04.2013 - 5 StR 610/12

    Sicherungsverwahrung (Weitergeltungsanordnung; Gefahr der Begehung schwerer

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - 5 StR 83/13
    Das neue Tatgericht wird im Rahmen der Ermessensentscheidung insbesondere den nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326) geltenden erhöhten Gefährlichkeitsmaßstab (vgl. BGH, Urteile vom 28. März 2012 - 5 StR 525/11, NStZ-RR 2012, 205, und vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, StV 2012, 213, BGH, Beschlüsse vom 27. September 2011 - 4 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 109, und vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1) zu beachten haben; dieser ist aus Gründen des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes im vorliegenden Fall weiterhin anzuwenden (BGH, Urteile vom 23. April 2013 - 5 StR 610/12 und 5 StR 617/12).
  • BGH, 28.03.2012 - 5 StR 525/11

    Sicherungsverwahrung (Anordnungsvoraussetzungen, schwere Sexual- oder

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - 5 StR 83/13
    Das neue Tatgericht wird im Rahmen der Ermessensentscheidung insbesondere den nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326) geltenden erhöhten Gefährlichkeitsmaßstab (vgl. BGH, Urteile vom 28. März 2012 - 5 StR 525/11, NStZ-RR 2012, 205, und vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, StV 2012, 213, BGH, Beschlüsse vom 27. September 2011 - 4 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 109, und vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1) zu beachten haben; dieser ist aus Gründen des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes im vorliegenden Fall weiterhin anzuwenden (BGH, Urteile vom 23. April 2013 - 5 StR 610/12 und 5 StR 617/12).
  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 192/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Strafmilderung; selbst verschuldete

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - 5 StR 83/13
    Angesichts einer vom Landgericht angenommenen "mittleren Wahrscheinlichkeit" weiterer Vergewaltigungsstraftaten (UA S. 32) wird die Ermessensausübung einer sorgfältigen Begründung bedürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11), wobei die von der Sachverständigen dargestellten Ergebnisse psychiatrischer Prognoseinstrumente lediglich Anhaltspunkte über die Ausprägung eines strukturellen Grundrisikos liefern, eine fundierte Einzelfallanalyse jedoch nicht zu ersetzen vermögen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203; BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11).
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 164/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung;

  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 311/13

    Anforderungen an die Anordnung einer dauerhaften Unterbringung in einem

    Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Landgericht bei der Prognose zukünftigen Verhaltens einseitig das Ergebnis des vom Sachverständigen genutzten statistischen Prognoseinstruments in den Blick genommen und dabei außer Acht gelassen hat, dass solche Instrumente zwar Anhaltspunkte über die Ausprägung eines strukturellen Grundrisikos liefern, indes nicht in der Lage sind, eine fundierte Einzelbetrachtung zu ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204; Urteil vom 11. Mai 2010 - 1 StR 40/10, NStZ 2010, 504, 506; Beschluss vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10, StraFo 2011, 62; Beschluss vom 24. April 2013 - 5 StR 83/13 - juris).
  • VG Saarlouis, 14.03.2023 - 3 K 1569/22

    Widerruf der Flüchtlingseigenschaft: Verhängung einer einheitlichen Jugendstrafe

    Als Grundlage für die erforderlichen Feststellungen zu der Bewertung der Katalogtat im früheren Verfahren kommen in erster Linie die jugendgerichtlichen Strafzumessungserwägungen, daneben aber auch die Höhe der Einheitsjugendstrafe in der Verurteilung sowie Zahl und Art der abgeurteilten Taten in Betracht [vgl. zu einer ähnlichen tatbestandlichen Problematik: BGH Beschl. v. 28.2.2007 - 2 StR 28/07, BeckRS 2007, 4609, Rn. 4; BGH Urt. v. 24.11.2011 - 4 StR 331/11, BeckRS 2011, 28519, Rn. 8; BGH Beschl. v. 24.4.2013 - 5 StR 83/13, BeckRS 2013, 9610, Rn. 3].
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